Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag Seit dem 1. Januar 2014
ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme
betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen.
Bei
Motorfahrzeugen sind die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu
verwenden. Ausgenommen sind andere Fahrzeugarten als Motorwagen und
Motorräder sowie die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr
zugelassenen Motorwagen und Motorräder.